[ home: elternunterhalt ]Unter Elternunterhalt ist der Unterhalt zu verstehen den Sie als Kind Ihren Eltern schulden. Grundsätzlich bestehen Unterhaltsansprüche in gerader Verwandtschaftslinie nach oben als auch nach unten lebenslang. Typischer Fall des Elternunterhalts ist der, dass beide Elternteile oder ein Elternteil im Heim untergebracht werden muss und das zur Verfügung stehende Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten zu tragen. In diesem Fall wird beim zuständigen Sozialhilfeträger ergänzende Sozialhilfe beantragt. Die Sozialämter leiten dann die bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche gegenüber dem Unterhaltspflichtigen auf sich selbst über und versuchen sie soweit und so hoch wie möglich zu realisieren. Die nachfolgenden Seiten sollen Sie als Betroffene für die hier auftauchenden rechtlichen Fragestellungen sensibilisieren. Unter der Rubrik [ einblicke ] finden Sie Erläuterungen zur Berechnung des Unterhaltes und zum typischen Ablauf des Verwaltungsverfahrens. Informationen zu meiner Person finden Sie unter der Rubrik [ zur person ]. Falls Sie ein Mandat erteilen wollen, können Sie eine auf mich lautende Vollmacht auf der Internetseite der Kanzlei unter der Rubrik [ service ] aufrufen und ausdrucken. Einen Überblick über meine weiteren Tätigkeitsgebiete finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei unter www.sozialrecht-heidelberg.de Besuchen Sie auch meine weitere Spezialseite: |
